Unsere Praxis für Logopädie befindet sich in Gevelsberg im Ärztehaus in der Mittelstraße 87 im 3. Obergeschoss und ist über einen Aufzug zu erreichen. Weitere Informationen finden Sie auf den folgenden Seiten.
Informieren Sie sich jetzt über unsere Leistungen im Bereich der Legasthenie und Dyskalkulie
so bieten wir seit 2020 unsere Therapie auch per Videositzung an. Über den vollen Umfang unserer Angebotenen Leistungen können Sie sich auf der folgenden Seite informieren
logolux ist Mitglied des dbl und arbeitet nach dessen Qualitätsmanagment-Richlininen. Informieren Sie sich jetzt über unsere persönlichen Zusatzqualifikationen
Auf unseren Profilseiten vom Ersten Österreichischen Dachverband Legasthenie finden Sie weitere von uns erworbene Zusatzqualifikationen
LSVT®LOUD ist eine Therapiemethode, welche für Parkinson-Patienten entwickelt wurde.
Sollte es Ihnen nicht möglich sein, unsere Praxis aufzusuchen, bieten wir auch Hausbesuche an. Diese können von Ihrem behandelnden Arzt auf der Heilmittelverordnung vermerkt werden.
Eine logopädische Behandlung wird für privat und gesetzlich versicherte Patienten immer von einem niedergelassenen Arzt verordnet. Das sind in der Regel Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Phoniater, praktische Ärzte oder Neurologen.
Mit Ihrer ärztlichen Verordnung vereinbaren Sie einen Termin bei uns. Eine Behandlung dauert 30, 45 oder 60 Minuten. Üblich sind Einzeltherapien, bei Kindern ist gelegentlich eine Gruppentherapie sinnvoll.
Seit 2004 müssen Erwachsene einen Eigenanteil in Höhe von 10 % der Behandlungskosten bezahlen und pro Verordnung eine Gebühr von 10 €. Kinder sind von Zuzahlungen ausgenommen. Unter bestimmten Bedingungen können sich auch Erwachsene davon befreien lassen. Ihre Krankenkassen informieren Sie ausführlich.
Für Terminvereinbarungen und Behandlungen gilt das Gleiche wie für gesetzlich versicherte Patienten.
Je nach Krankenkasse und individuellem Versicherungstarif müssen Sie einen Eigenanteil an den Behandlungskosten tragen. Vor Behandlungsbeginn schließen wir mit Ihnen einen Behandlungsvertrag ab, in welchem die Kosten für die Behandlung genau aufgeführt sind. Auf Wunsch erstellen wir einen Kostenvoranschlag, damit sie den möglichen Eigenanteil vor Behandlungsbeginn einschätzen können.
Es gibt Fälle, in denen die Kosten einer logopädischen Behandlung nicht von den Krankenkassen übernommen werden, beispielsweise wenn Sie eigenverantwortlich logopädische Leistungen in Anspruch nehmen wollen. In diesem Fall schließen wir mit Ihnen einen Präventions- oder Behandlungsvertrag ab. Das von Ihnen zu zahlende Honorar und die organisatorischen Details werden darin zwischen Ihnen und der Praxis frei vereinbart.
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